Gelomo schrieb am 02.01.2025 21:01:
"Klare Mehrheiten" bedeuten im Endeffekt aber nichts anderes als dass das Parlament keine Bedeutung hat und die Regierung durchregiert, sprich keine echte Gewaltenteilung.
Nun, dafür sorgt eher der Fraktionszwang würd ich sagen.
Ich glaub die grundsätzliche Idee dahinter ist halt, dass die Regierung regiert. Und wenn sie schlecht regiert, kann man sie ja bei der nächsten Wahl ersetzten.
Nein, es heißt "Staatsanwalt" und nicht "Regierungsanwalt".
Auch hier: Das kann man schon so sehen, aber man sagt damit offen, dass man Judikative und Exekutive eben nicht trennen möchte.
Naja, da steh halt ein eher Konservatives Verständnis des Staats dahinter. Wer das Sagen hat darf bestimmen, so was unbequemes wie "Regeln" hat nicht dazwischenzufunken wenn man das nicht will.
Natürlich wären weiterhin nur fertig ausgebildete Richter geeignete Kandidaten. Das war nicht so gemeint, dass man jeden beliebigen Bürger ohne weitere Kenntnis wählen können soll. Denkbar wäre z.B. niedrigere Posten wie bisher zu besetzen und für die höheren Kandidaten aus diesem Pool der berufserfahrenen Richter zu wählen.
Das blaue vom Himmel versprechen könnten sie auch nur sehr bedingt, da sie natürlich weiterhin an die Gesetze gebunden wären.
Da versteh ich den Sinn immer noch nicht. Kann sein das du der Nerd bist der die Urteile aller zur Verfügung stehenden Richter durchgehst um deine Wahlentscheidung zu treffen (oder vielleicht bist du vom Fach).
Ich kann dir aber garantieren das 95% aller Bürger zu dumm/faul sind (schiesst mich mit ein) um sich über RIchter ein fundiertesUrteil zu bilden.
Also was bleibt für der Entscheidungsfindung? Wahlkampf mit dem üblichen Gerede. Sinn macht das an der Stelle nicht.