vantast64 schrieb am 29.12.2024 18:51:
sie haben mit dem Gesetzgeber einen teuflischen Pakt abgeschlossen, die Vertragsbedingungen gehen nur zu Lasten der Kunden, der Gesetzgeber ist damit augenzwinkernd einverstanden:
die privaten Altersrückstellungen gehen beim Wechsel der Versicherung verloren
Stimmt nicht ganz.
Seit 2009 kann man die Altersrückstellungen zumindest teilweise mitnehmen.
Was natürlich etwas hinterfotzig ist, das gilt nicht für Verträge vor 2009.