Damit keiner durchs Raster fällt Versicherungspflicht und Kontrahierungszwang in einem Basistarif ohne Gesundheitsprüfung (gibts im PKV-System schon) und wer sich den nicht leisten kann, bekommt dafür einen Zuschlag bzw. wird aufs Bürgergeld aufgeschlagen. Wer mehr Leistung will kann dann nach belieben was der Markt hergibt upgraden. Thema ist hier insbesondere die Frage, bis zu welchem GOÄ-Steigerungssatz erstattet wird.