ilteroi schrieb am 6. Juni 2002 17:08
> ist es erlaubt, sozusagen 'illegale' daten vor gericht als beweis zu
> verwenden?
> insofern waeren die backups dann nutzlos.
Der datenschutz verpflichtet diejenigen, bei denen die Daten
anfallen, zu einem definierten Umgang damit (sicherer verschluß,
Löschung etc.) Für Ermittlungsbehörden und Gericht spielt das keine
Rolle, allenfalls kann der Speicherer seinerseits wegen Verstoß gegen
die Datenschutzbestimmungen belangt werden. Aber ein Gesetz, daß die
Justiz Daten, die eigentlich hätten gelöscht werden müssen, nicht
verwenden darf, gibt es m. W. nicht oder nur in Sonderfällen. Wenn
die Daten ordnungsgemäß, also z.B. mit richterlichem
Durchsuchungsbefehl, in die Hände der Justiz gelangt sind, sind sie
auch verwertbar.
> ist es erlaubt, sozusagen 'illegale' daten vor gericht als beweis zu
> verwenden?
> insofern waeren die backups dann nutzlos.
Der datenschutz verpflichtet diejenigen, bei denen die Daten
anfallen, zu einem definierten Umgang damit (sicherer verschluß,
Löschung etc.) Für Ermittlungsbehörden und Gericht spielt das keine
Rolle, allenfalls kann der Speicherer seinerseits wegen Verstoß gegen
die Datenschutzbestimmungen belangt werden. Aber ein Gesetz, daß die
Justiz Daten, die eigentlich hätten gelöscht werden müssen, nicht
verwenden darf, gibt es m. W. nicht oder nur in Sonderfällen. Wenn
die Daten ordnungsgemäß, also z.B. mit richterlichem
Durchsuchungsbefehl, in die Hände der Justiz gelangt sind, sind sie
auch verwertbar.