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Avatar von ollid
  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Die Pendlerpauschale wurde 2007 bereits einmal weitestgehend abgeschafft

Und das wurde dann am 9. Dezember 2008 höchstrichterlich als verfassungswidrig befunden.

Die vorgeschlagene Abschaffung verstößt in Deutschland sowohl gegen Gleichbehandlungsgrundsätze, als auch das allgemeine Einnahmen - Ausgaben Prinzip.
Die Pendlerpauschale ist keine Subvention.

Und wenn man schon mit "nur Reiche profitieren" und "ökologisch schädlich" anfängt, dann müsste man erst recht, und aus rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätzen, gleichzeitig auch sämtliche unternehmerischen Fahrt- und Transportkosten von der Absetzbarkeit ausschließen.
Ein Selbstständiger, welcher zum Kunden fährt, ist prinzipiell steuerlich so zu behandeln wie ein Arbeitnehmer, der zur Arbeit fährt.

Und wer soll eigentlich entscheiden ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel jeweils "zumutbar" ist? Neben dem reinen zeitlichen Mehraufwand gibt es da noch Faktoren wie Überfüllung, Verspätungen, Witterung, persönliche Einschränkungen, temporäre Baustellen,...
Man kann immer noch selbst am besten über die Zumutbarkeit entscheiden.
Die Pendlerpauschale wurde mit der Begründung eingeführt das Einzelfallprüfungen und Nachweise zu aufwändig sind.

Insofern sind die Vorschläge im Artikel einfach nur nicht umsetzbarer, undurchdachter Quatsch.

P. S.: Ich erreiche meinen aktuellen Arbeitsplatz zu Fuß.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.11.2023 19:23).

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