Umweltfreund82 schrieb am 22.01.2024 17:10:
Der Dienst an der Gesellschaft kann, muss aber nicht im Pflegeberuf ausgeübt werden.
Kuffar zu pflegen ist haram!
Ein Muslim darf einer pflegebedürftigen Person ausschließlich halal Essen und Trinken geben. Das ist in einem deutschen Alten- oder Pflegeheim nicht möglich.
Ein Muslim darf Kuffar nicht waschen!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.01.2024 19:59).