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  • Matthias Mansfeld

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

Und deutsche Staatsbürger als Söldner?

Im Gegenzug müßten dann die § 109h StGB und § 28 StAG fallen. Wenn wir uns Nichtdeutsche als Söldner leisten, können wir kaum dasselbe verbieten, wenn sich richtige Passdeutsche anderweitig als Söldner verpflichten.

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