Es behindert ja nicht die Veröffentlichung eines Artikels in einem
Journal/Konferenzband/..., wenn man per Gesetz dem Autor ermöglicht
(oder ihn verpflichtet), eine weitere Fassung des Artikels in einer
für "open" geeigneten Form zu veröffentlichen.
Das geht ja auch heute schon bei diversen Verlagen (Springer z.B.),
welche entsprechende Klauseln in ihren "Copyright-Releases" haben,
nach denen der Autor den Artikel parallel auf seiner "personal
homepage" online stellen darf.
Solche Klauseln müssten halt entsprechend gesetzlich festgeschrieben
werden, so dass Förderprogramme dann die Autoren in die Pflicht
nehmen könnten.
Verlag muss sagen: "du darfst das tun"
Förderbescheid muss sagen: "wenn du darfst, dann musst du auch"
Alternativ auch andersrum:
Verlag muss sagen: "Wenn du dazu verpflichtest bist, dann darfst du
natürlich"
Förderbescheid sagt: "Du musst"
In dieser Konstellation hätte man noch die Möglichkeit, rein privat
finanzierte Dinge unter dem Deckel zu halten.
cu, Paeniteo
Journal/Konferenzband/..., wenn man per Gesetz dem Autor ermöglicht
(oder ihn verpflichtet), eine weitere Fassung des Artikels in einer
für "open" geeigneten Form zu veröffentlichen.
Das geht ja auch heute schon bei diversen Verlagen (Springer z.B.),
welche entsprechende Klauseln in ihren "Copyright-Releases" haben,
nach denen der Autor den Artikel parallel auf seiner "personal
homepage" online stellen darf.
Solche Klauseln müssten halt entsprechend gesetzlich festgeschrieben
werden, so dass Förderprogramme dann die Autoren in die Pflicht
nehmen könnten.
Verlag muss sagen: "du darfst das tun"
Förderbescheid muss sagen: "wenn du darfst, dann musst du auch"
Alternativ auch andersrum:
Verlag muss sagen: "Wenn du dazu verpflichtest bist, dann darfst du
natürlich"
Förderbescheid sagt: "Du musst"
In dieser Konstellation hätte man noch die Möglichkeit, rein privat
finanzierte Dinge unter dem Deckel zu halten.
cu, Paeniteo