Aus Artikel 1 des GG ("Die Würde des Menschen ist unantastbar!")
folgt schon, daß die VDS verfassungswidrig ist, denn diese lückenlose
Bespitzelung des Bürgers durch den eigenen Staat ist m.E. nach völlig
würdelos für die Betroffenen.
Auch weil jedem Bürger unterstellt wird, er würde irgendwann mal zum
Straftäter und darum müsse man ihn vorbeugend überwachen.
Von den anderen tiefen Einschnitten in andere Grundrechte wie der
Meinungsfreiheit, des Fernmeldegeheimnisses und so weiter ganz
abgesehen...
folgt schon, daß die VDS verfassungswidrig ist, denn diese lückenlose
Bespitzelung des Bürgers durch den eigenen Staat ist m.E. nach völlig
würdelos für die Betroffenen.
Auch weil jedem Bürger unterstellt wird, er würde irgendwann mal zum
Straftäter und darum müsse man ihn vorbeugend überwachen.
Von den anderen tiefen Einschnitten in andere Grundrechte wie der
Meinungsfreiheit, des Fernmeldegeheimnisses und so weiter ganz
abgesehen...