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mehr als 1000 Beiträge seit 13.04.2007

nur kurz

Kai-Uwe Steffens:  Richtig. Hier liegt, auch und gerade in kritischen
Fällen, das Beschlussgremium wieder falsch. Aus vielen Telefonnummern
und Email-Adressen geht der Inhalt der Kommunikation mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt hervor. Wer die
Nummer eines Telefonerotik-Anbieters anwählt, wird kaum nach dem
Wetteraussichten fragen. Wenn - möglicherweise gar gegen Bezahlung
eines Systembetreuers - so ein Verbindungsnachweis für den Anschluss
eines 
>>>>>>>>>Prominenten
in die Öffentlichkeit gelangt, hat dieser ein echtes Problem. Ähnlich
sieht es für 
>>>>>>>>>die jugendliche Tochter aus gutem Hause
aus, die sich mit ihrer ungewollten Schwangerschaft an eine
Beratungsstelle wendet. Eine Protokollierung von Verbindungen
beinhaltet also sehr oft auch Hinweise auf die Kommunikationsinhalte.
Die Beruhigungsstrategie des Gesetzgebers versucht, davon abzulenken
und zu verharmlosen.

Hier sorgt sich einer echt um das gemeine Volk.
Noch Fragen kienzle ?

nein Hausser.

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