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  • karlis

mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

Ganz einfach

Rechnung in Kopie an den Leistungsempfänger.

Das gilt sowohl für Arzt- und Pflegedienstleistungen, die an einen Kostenträger abgerechnet werden.

Ein "Guten Morgen! Sie rauchen zuviel." sagen, darf nicht als "Psychosoziale Beratung" abgerechnet werden können.

Das Gesundheitssystem gehört in staatliche Hand und darf nicht profitorientiert sein. Geld geben die Steuerzahler dafür jetzt schon genug aus!

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