Rechnung in Kopie an den Leistungsempfänger.
Das gilt sowohl für Arzt- und Pflegedienstleistungen, die an einen Kostenträger abgerechnet werden.
Ein "Guten Morgen! Sie rauchen zuviel." sagen, darf nicht als "Psychosoziale Beratung" abgerechnet werden können.
Das Gesundheitssystem gehört in staatliche Hand und darf nicht profitorientiert sein. Geld geben die Steuerzahler dafür jetzt schon genug aus!