karlis schrieb am 15.06.2021 06:54:
Re: Ganz einfach
Rechnung in Kopie an den Leistungsempfänger.
Das gilt sowohl für Arzt- und Pflegedienstleistungen, die an einen Kostenträger abgerechnet werden.
Ein "Guten Morgen! Sie rauchen zuviel." sagen, darf nicht als "Psychosoziale Beratung" abgerechnet werden können.
Das Gesundheitssystem gehört in staatliche Hand und darf nicht profitorientiert sein. Geld geben die Steuerzahler dafür jetzt schon genug aus!
wäre ein Ansatz, aber eben nur ein Teil und leider demonstrieren etliche solcher (teil)staatlicher Unternehmen (öffentlich rechtlicher Sumpf?) deutlich, dass ohne wirksame Kontrolle auch dort ganz schnell Misswirtschaft (in die eigene Tasche) zum entscheidenden und dann fast gar nicht mehr zu korrigierenden Ablauf werden.
Es bleibt dabei, wenn Kontrollinstanzen nicht vorhanden sind, dann ist es fast immer nur eine Frage der Zeit bis das Desaster eintritt. Bzgl. des Gesundheitssystems gilt eigentlich, dass es sogar viel zu viele Krankenkassen gibt, die da die Abrechnung auch prüfen könnten. Man könnte fast meinen diese Krankenkassen hätten selbst keinen Überblick über die Leistungen.... und wie Corona nur etwas deutlicher gezeigt hat, sind selbst Kosten für Atemschutzmasken nicht zu kontrollieren.