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  • alchemyandrax

631 Beiträge seit 26.03.2007

Re: Wegen Kritik mitten im Pflegenotstand: LMU erteilt Hausverbot für Mitarbeite

Leider nein, Fotografier und Filmverbot steht meistens im Arbeitsvertrag und rechtfertigt die fristlose Kündigung. Zumal noch während der Arbeitszeit.
Hätte sie es in Ihrer Freizeit! aufgenommen sähe die Sache schon anders aus.
Ohne namentliche Benennung kann der Arbeitgeber gar nichts.

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