Leider nein, Fotografier und Filmverbot steht meistens im Arbeitsvertrag und rechtfertigt die fristlose Kündigung. Zumal noch während der Arbeitszeit.
Hätte sie es in Ihrer Freizeit! aufgenommen sähe die Sache schon anders aus.
Ohne namentliche Benennung kann der Arbeitgeber gar nichts.