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Re: Eher nein

DasWort schrieb am 02.12.2021 08:00:

Die Satanistin hat doch nicht ihren Arbeitgeber als Geisteskrank bezeichnet, sondern die Lage und Situation, die vom Gesetzgeber gestaltet wird....

Die Regelung also die Vorgabe des Arbeitgebers (egal von wem er diese erhielt) wurde so benannt. Wird schwer damit vor einem Arbeitsgericht damit eine Wiedereinstellung zu erzielen. Stattdessen gibt es dann die von mir beschriebene Abfindung.

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