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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Dann gibt's Bürgergeld, aber nur zu Hartz-VI-Konditionen natürlich

Und nach dem Jahr passiert was?

Steht doch da:

Dazu müssten die Pflegebedürftigen auf ihr Vorsorgevermögen zurückgreifen.

Alle Reserven aller im Haushalt lebenden Personen aufbrauchen, ggfs. Haus verkaufen, dann das Auto, ... und wenn die Schulden einem über den Kopf gewachsen sind, erst dann gibt's Bürgergeld. Aber natürlich nur zu Hartz-VI-Konditionen: jedes Jahr neue Anträge, neue Unterstellungen, neue Schikanen, ...

Manche Arbeitgeber brauchen halt mehr willige Sklaven. Menschen mit Reserven sind zu bockig, die glauben, sie könnten sich das leisten. Da muß man 'ran...

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