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Avatar von Großer Grüner Arkelanfall
  • Großer Grüner Arkelanfall

796 Beiträge seit 29.06.2021

Re: Wehrpflicht vs. Wehrzwang

Er hat doch geschrieben, dass er schriftlich verweigert hat.
Vielleicht fand das alles zu einer Zeit statt, wo eine Verweigerung schlicht nicht möglich war. Es wurde nämlich erst 1960 vom Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass auch zu Friedenszeiten der Wehrdienst verweigert werden darf. Zivildienst gab es erst ab 1961.
Auf Totalverweigerung steht Gefängnis.

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