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  • GratefulMind

mehr als 1000 Beiträge seit 05.08.2017

Re: Wie ist das denn mit der Haftung

Melbar Kasom schrieb am 08.12.2021 08:25:

Das ist wie üblich mit der Haftung des Staates:

Grundsätzlich haftet der Staat, im Fall der Fälle schauen 85% aber in die Röhre.

Die Impfhersteller haben in den Verträgen festgelegt, dass sie von jeglicher Haftung schadensfrei gestellt werden. Das weiß man, seitdem der Vertrag mit Albanien geleakt wurde.

Der Staat kann - und tut es auch - die Haftung auf Höchstbeträge beschränken. Nicht nur dass es ein Problem ist, nachzuweisen, dass ein Schaden auf die Impfung zurückzuführen ist, hat der Staat auch noch die Möglichkeit, die Haftung beliebig per Gesetz zu begrenzen. Meines Wissens geschah das in Deutschland mit der Höchstsumme von 250.000 €.

Was ein Witz ist, wenn es um dauerhafte Schäden geht.

Aber welcher Impfling hat überhaupt eine Kopie des Formulars bekommen, was er vor der Impfung unterschrieben hat? Mit der Zustimmung des Geimpften muß schon sehr klar sein, dass da mehr als Fahrlässigkeit vorhanden ist, erst ab bedingtem Vorsatz kann zB der Arzt belangt werden.

In Österreich wird der Bereich: "Name des Impfarztes" erst nach Abgabe des "Impfantrags" ausgefüllt, nicht im Beisein des Geimpften. Von einer ausführlichen
Beratung kann ja sowieso nicht ausgegangen werden.

Da inzwischen immer stärker die Kreuzimpfung propagiert wird, ist es interessant darüber nachzudenken, wieso eigentlich.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass dadurch nichts anderes erreicht werden will, dass man bei etwaigen Schäden noch weniger Chancen hat die Ursache zu eruieren.

Einzig der Umstand, dass inzwischen wohl klar ist, dass die Hersteller bei der bedingten Zulassung falsche Angaben gemacht haben, kann zu einer Haftung der Hersteller führen, denn wenn die Zulassung mit falschen Studien erschlichen wurde, dann gilt der Vertrag und im Speziellen die Haftungsfragen in der gegebenen Form nicht mehr. Deshalb vielleicht die Forcierung der Kreuzimpfungen mit mehreren Präparaten.

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