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  • RealUlli

332 Beiträge seit 03.02.2000

Re: Da muss ich als Ingenieur der Elektrotechnik doch auch mal zu sprechen.

m_thur schrieb am 27.03.2022 21:32:

Und noch ein kleiner Nachklapp,

Mal schauen, wann unser Staat dahinterkomkt, dass kostenloser Strom für die Autos der Mitarbeiter verdeckte Gewinnausschüttung und / oder Steuerhinterziehung ist..

Bzw. mindestens in voller Bezugshöhe zum ortsüblichen Privatkundenpreis als geldwerter Vorteil dem Lohn zugeschlagen werden müsste.. Aber da hällt der Staat noch die Füsse still, er will ja Energiewende und dafür lässt er sich manchmal auch betuppen.. Inkl. das auf diesen Strom eigentlich auch EEG fällig würde, wenn der Berrieb EEG befreit sein sollte.

Ich war bei uns in der Firma bei der Organisation der Ladesaeulen recht nah dran. Wenn die Firma die Kosten, die sie selbst fuer den Strom bezahlt an den Mitarbeiter durchreicht (Abrechnung wird durch einen Dienstleister gemacht, der tatsaechlich den Strom von der Firma kauft und dem Mitarbeiter fuer die Abrechnung einen Obulus in Rechnung stellt) ist das weder eine Gewinnausschuettung noch Steuerhinterziehung.

Ja, der MA bekommt den Strom billiger als daheim, aber wenn die Firma nicht drauf zahlt, warum sollte es strafbar sein, ein billigeres Angebot als "die Konkurrenz" zu machen? Sie verdient nix dran, und? Ist doch nicht das Kerngeschaeft!

AFAIK ist es derzeit sogar so, dass Ladestrom explizit von der Berechnung eines geldwerten Vorteils ausgenommen ist (wurde bei uns aber abgeschmettert, weil die Verpennerfahrer ja auch keinen kostenlosen Sprit bekommen, Hauptsache dem Neid gedient...).

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