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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Wen soll man fördern? Da gäbe es eine zweiteilige Antwort

… aber nur die eine Hälfte ist erwünscht.
Die andere ist bisher "politisches Tabu" angesichts des Immobilienmarktes. Aber ich fange mal genau mit dieser Hälfte an und nenne sie mal salopp "Förderung der Eigenbedarfsimmobilie". Nur wer zum Eigenbedarf baut, kann Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. Auch Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaften (Mieterbünde) sollen davon profitieren können. Privatwirtschaftliche Investoren sowie Privatleute, die zum Zwecke der Vermietung Immobilien erwerben oder bauen, sollen dagegen keine Förderung erhalten. Zusätzlich dazu soll die Grundsteuer nur noch bei Fremdnutzung eingetrieben werden, bei Eigenbedarfsimmobilien, kommunalen Immobilien sowie WoBa-Projekten entfällt diese Steuer. Hierbei gilt die Annahme der Gemeinnützigkeit.

Die andere Hälfte, über die zu Reden erlaubt ist? Da geht's eben um Solaranlagen, Windkraftanlagen und den dezentralen Ansatz. Aber auch hier ist nicht jeder Gedanke wirklich konsequent zu Ende gedacht. Was in Deutschland jede Form von demokratischer Teilhabe am Energiemarkt erschwert, ist die unglaubliche Regulierungswut, das träge Baurecht kommt noch hinzu. Zudem fehlt eine aussagekräftige Bewertung der großen Windkraftanlagen und deren Wartungs- bzw. Ersetzungsaufwand, der ja auch in der Ökobillanz berücksichtigt werden muss. Aluminium verhüttet sich nicht mit Nullemissionen und die Verbundstoffe sind nicht unbedingt gut recycelbar.
Leichter umzusetzen sind Solaranlagen - auch für den kleinen Mieter. Wirklich effektiv bis nah an die Autarkie ran sind aber nur Dachanlagen mit möglichst vollständiger Abdeckung des Tageslichtangebots, also von Ost nach West. Ideal sind Südanlagen, die nehmen am meisten mit. Doch hier greift auch wieder die Regulierungswut, insbesondere was Leistung und Einspeisung betrifft. Die Steuererklärung muss auch gemästet werden mit solchen Daten. Man könnte ja anstelle der komplizierten Einspeisevergütung auch mit der wesentlich simpleren Leistungsbillanzrechnung arbeiten und von den entnommenen Kilowattstunden die eingespeisten Kilowattstunden abziehen. Aber dann verdienen die Stromanbieter halt nicht mehr so viel und obendrein wäre eine Leistungsbillanzrechnung inklusive Steuern auch noch wesentlich leichter und unbürokratischer handhabbar, als das aktuell gefahrene Modell. Und das geht halt gar nicht in Deutschland.

Selbst die Balkonanlagen sind nicht vor Regulierungswut gefeit. In Europa gilt als Einspeiseobergrenze 800W - das ist nicht viel, aber hilft, die Grundlast im Haushalt zu stützen. Dazu ein paar Pufferakkus für die lichtarmen Stunden am Tag, schon wäre man wenigstens grundlastautark, kann also seinen Kühlschrank und seine Beleuchtung betreiben. Spitzen muss man eben aus der Netzversorgung decken.
In Deutschland sind es aber nur 600W aus sicherheitspolitischer Sicht - und das kann eng werden. Dazu kommt, das auch eine kleine Anlage ohne Einspeisungsabsicht gemeldet werden muss und mit Einspeisungsabsicht kommt die auch wieder auf die Steuererklärung. Lustigerweise wäre all das kein Problem, wenn man seine Balkonanlage OHNE Netzanbindung vollautark betreibt - die kann dann beliebig Leistung ausspucken und kein Fiskalbeamter will irgendwas davon wissen.

Wer Eigentum hat und Platz für eine Solaranlage, der kann durch geschickte Verkabelung im Haus steuerrechtlich neutral sich in die Grundlastautarkie verabschieden. Heimkinoanlagen, Staubsauger, Herd, Computer & co sind bei entsprechend großer Pufferung auch drin, sonst halt werden die ans Netz gepackt. Fehlt eigentlich nur noch die Erlaubnis, per Trennschalter die Autarkie dynamisch zu gestalten, so dass im Knappheitsfalle die autarke Energieversorgung zu- oder abgeschaltet wird. Droht ein längerfristiger großer Stromausfall, ist es sinnvoll, die Autarkie durch Trennung herzustellen, ist dagegen der Pufferakku leer in den winterlichen Abendstunden, wird die Trennung des sonst autarken Haushalts aufgehoben. Dynamische Autarkie ist in Deutschland faktisch nicht möglich - eben aufgrund steuerrechtlichen Gründen und der extremen Regulierung von am Netz hängenden Solaranlagen.

Diese Regulierungswut und eben die Steuersache gehören auf den Prüfstand. Gemeinsam mit der Förderung von Eigenbedarfsimmobilien gehören auch Eigenbedarfsversorgungsanlagen vereinfacht reguliert und steuerlich gefördert. Dazu zählt eben auch eine dynamisch-autarke Anlage, deren Primärarbeitsmodus die autarke Versorgung des Betreibers ist (Eigenbedarf) und die im Sekundärarbeitsmodus elektrische Energie aus dem Netz bezieht, statt einzuspeisen (Eigenbedarfsdeckung externe Quelle) aber AUCH einen Modus erlaubt, einzuspeisen (Überschussabgabe).

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.03.2022 16:43).

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