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Avatar von lfence
  • lfence

mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.2019

Re: Es geht nicht nur um Wiedergutmachung

Klaus N schrieb am 15.06.2020 17:27:

Das würde meinem ersten Punkt nur dann widersprechen, wenn Du den Nachweis führen kannst, dass diese Jahrhunderte alten Vermögen eben nicht auf Immobilien und Land zurückzuführen sind.

Typisch linke "Argumentationsweise", nein das muss er nicht.

Der Anklaeger muss die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Noch sind wir hier nicht im hintersten Busch und wir spielen auch noch nicht mit Voodoo-Puppen zur Schuldfindung.

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