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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Es geht nicht nur um Wiedergutmachung

lfence schrieb am 15.06.2020 17:50:

Klaus N schrieb am 15.06.2020 17:27:

Das würde meinem ersten Punkt nur dann widersprechen, wenn Du den Nachweis führen kannst, dass diese Jahrhunderte alten Vermögen eben nicht auf Immobilien und Land zurückzuführen sind.

Typisch linke "Argumentationsweise", nein das muss er nicht.

Der Anklaeger muss die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Noch sind wir hier nicht im hintersten Busch und wir spielen auch noch nicht mit Voodoo-Puppen zur Schuldfindung.

Hier geht's nicht um Schuld und Unschuld, sondern um Wahrheitsfindung. Andere Methode als im Strafprozess.

Aber mein Satz war tatsächlich unglücklich formuliert. Sorry. Wenn weder ich zeigen kann, dass die alten Vermögen überwiegend auf Land beruhen, noch er zeigen kann, dass der Grossteil der alten Vermögen aus zB Handel und Industrie oder florentinischen Banken kommen, ist nicht entscheidbar was denn nun die Wahrheit ist.

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