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  • FreimannK

mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2022

Re: Volksverhetzung ist abzulehnen

1st Lt. Aldo Raine schrieb am 14.02.23 14:08:

xj12 schrieb am 10.02.2023 09:48:

Wenn Waters behauptet, die Ukrainer seien Nazis, dann erfüllt das den Straftatbestand
der Volksverhetzung nach § 130 (StGB).

Erstens Waters ist weder in Deutschland noch gilt für ihn das StGB - aber egal - vielleicht benutzt du mal ein Übersetzungsprogram, er sagt gar nicht dass die Ukrainer Nazis seinen, sondern dass es da welche gibt.

Ach ich hab da noch so ne Quelle:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Putsch-in-Kiew-Welche-Rolle-spielen-die-Faschisten,ukraine357.html

Nazis gibt’s überall. Wir haben zum Beispiel in Sachsen ganze Nester. Deswegen überfällt man aber nicht gleich ganze Länder und überzieht sie mit Mord und Terror. Vor allem nicht, wenn man selber ein faschistischer Mafia-Staat ist.

Du hast Thüringen vergessen, ansonsten bringst du es genau auf den Punkt.
Soll uns das faschistisch geführte Russland überfallen dürfen, weil wir am Rand der Gesellschaft den Höcke und noch ein paar weitere Neo-Faschisten haben?

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