Helmholtz-Watson schrieb am 15.02.2023 14:10:
Artikel 12 GG Abs. 3:
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.IMHO: Das Grundgesetz besteht, egal wie viele Deutsche demokratisch der Meinung sind, dass es doch ganz gut wäre jungen Leuten Solidarität mit ihrem Staat beizubringen.
Was unterscheidet den euphemistischen Begriff "allgemeine Dienstpflicht" sachlich von Zwangsarbeit oder Sklaverei?
Stehe ich hier allein mit dem Grundgesetz in der Hand?Was wäre mit einer ebenfalls populistischen Idee, ausländischen Neubürgern Gelegenheit zu geben, etwas für die Gesellschaft zu tun, die sie alimentiert?
Nein, ich möchte NICHT, dass die Alimentierten den Umgang mit Waffen noch besser lernen. Wirklich nicht!
Beim Rest bin ich bei dir.