only_me schrieb am 27.09.2024 21:02:
Sie wollen echt nicht kapieren, dass es einen Unterschied zwischen "Bündnissfall der NATO" und "Waffenhilfe des Westens an die Ukraine" gibt. Einen sehr großen Unterschied sogar.
Schweden, Finnland usw. zumindest kennen den Unterschied und wollten nach dem 24.2.2022 ganz schnell in die NATO, ganz demokratisch und freiwillig.
Ich kenne den Unterschied zwischen Bündnisfall und Waffenlieferung sehr wohl. Die Frage ist aber eine andere:
Wie bewertet Russland die Tätigkeit der Nato-Kontaktgruppe, also die Lieferung von Waffen als Nato an die Ukraine? Ggf. als Kriegserklärung?
Es geht ja gerade nicht um den Verteidigungsfall der Nato, sondern offensichtlich um den Verteidigungsfall der Ukraine, die gar nicht Nato-Mitglied ist.
Aus rechtlicher Sicht ist das übrigens durchaus problematisch. Die UN-Charta erlaubt zwar über den Par. 51 eine legale Kriegsunterstützung für den Angegriffenen. Ein förmliche Erklärung durch Hinterlegung eines Schriftstückes beim UN-Sicherheitsrat reicht und schon ist man legal Kriegspartei.
Sie erkennen das Problem? Mit der Berufung auf Art 51 würden wir zur Kriegspartei.
Genau deshalb beruft sich niemand darauf. Waffenhilfe ist also eine reine Wirtschaftsangelegenheit, in der Staaten anderen Staaten Waffen verkaufen.
Nur macht das jetzt kein Staat, sondern die Nato-Kontaktgruppe, also die Nato. Und die liefert auch nicht nur Waffen, sondern erledigt die Ausbildung der Soldaten gleich mit, liefert Zielkoordinaten, liefert Satellitendaten usw.
Aus russischer Sicht kann das als Kriegsbeteiligung der Nato gewertet werden, Bündnisfall hin oder her. Der gilt ja für den umgekehrten Fall.