hdwinkel schrieb am 27.09.2024 23:03:
Pearphidae schrieb am 27.09.2024 22:02:
hdwinkel schrieb am 27.09.2024 21:43:
Sie kennen vielleicht die Begriffe Güterabwägung, Rechtfertigender Notstand, usw.
Dort geht es häufig gerade darum, was erlaubt ist, um einen Schaden zu verhindern, dessen Hinnahme für die Rechtsordnung schwerer zu ertragen wäre als die Folgen des ursprünglichen Verstoßes.
Mit anderen Worten, wenn der Schaden einer Aktion sehr viel größer ist, als der durch die Aktion beabsichtigte Gewinn, dann ist die Aktion nicht mehr so ohne weiteres zu rechtfertigen.
Der Ukrainekrieg hat bereits jetzt nach jüngsten Schätzungen mehr als eine Million Opfer gekostet. Ist eine Befreiung der besetzten Gebiete jetzt gerechtfertigt, wenn sie noch einmal eine Million Opfer kosten sollte? Und das würde sie vermutlich tun.
Hier sage ich, ganz klares nein.
Ein Waffenstillstand stellt das bei Weitem kleinere Übel dar.Mit Vermutungen gewinnen Sie vor keinem Gericht der Welt einen Blumentopf.
Fakt ist, dass Russland die ganze Ukraine zerstören (und damit verbunden auch die Menschen darin umbringen) will.Was daran ist denn jetzt ein Fakt, dass Russland die ganze Ukraine zerstören und alle Menschen umbringen will?
Ich nenne es eine Behauptung von Ihnen. Die Indizien sprechen dagegen.
Das ist ein verbrecherischer russischer Angriffskrieg mit einer ganzen Reihe von Kriegsverbrechen. Es sind absolut fürchterlich viele Zivilisten umgekommen, aber im Vergleich zum Militär wiederum relativ wenig. Das ist im Vergleich der letzten großen Kriege, z.B. im Irak exakt umgekehrt.Ach ja, lassen Sie mal Vokabeln wie 'widerlich', bezogen auf Ihre 'Gegner' aus der Diskussion. Sie selbst forden doch hier ständig und sehr lautstark, dass man sich an die Netiquette hält. Also tun Sie es bitte selbst!
Russland hatte die Ukraine von drei Seiten aus angegriffen. Das ist Fakt.
Und ich darf eine Argumentation widerlich finden, wenn sie es ist. Es wäre beleidigend, wenn ich Ihre Person als widerlich bezeichen würde. Das darf ich natürlich so empfinden, aber äußern darf ich es nicht.