Was ein privater "Plagiatsjäger" sucht oder findet, ist arbeits-, zivil- und strafrechtlich vollkommen irrelevant.
Wenn es um die Aberkennung eines Doktorgrades geht, dann ist die EINZIGE maßgebliche Instanz hierfür die zuständige Universität, die bei Bedarf eine Prüfungs-/Untersuchungskommission bilden und etwaige Vorwürfe intern und formal korrekt prüfen wird. Deren Urteil ist dann ausschlaggebend und bindend.
Dass nun eine große Tageszeitung, nun die Redaktionsräume durchsuchen und den Quellenschutz aushebelt, indem sie alle Email-und Telefonkontakte aller Journalisten und Redakteure überprüfen lässt , nun auch jemanden aus der Redaktionsleitung vor die Tür setzt - hat sicher etliche Gründe, aber sicher nicht die Prüfung ihrer Doktorarbeit durch einen Plagiatsjäger. Denn diese ist - wie eben aufgezeigt - rechtlich völlig irrelevant.