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  • KolbHans

mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.2001

"post mortem auctoris" heißt das Zauberwort!

Nachdem sich die Kirche ja erfahrungsgemäß jahrtausendelang nicht
weiterentwickelt, kann man sich ja problemlos bei Texten bedienen,
deren Autor schon vor mehr als 70 Jahren dahingeschieden ist. Und da
gibt's keinen Urheberrechtsschutz mehr.
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