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  • JohnDoe777

492 Beiträge seit 28.01.2024

Grundlegendes Verständnisproblem

"Dass das Thema jetzt wieder in den Medien ist, haben wir ja nur der unseligen, korrupten Universität Salzburg zu verdanken, die die Frau Föderl-Schmid trotz 157 Plagiatsstellen, übrigens wieder mit einem hingebogenen Wording, nämlich "kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten", freigesprochen hat."

Ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorgelegen hat, darüber befindet eine Hochschulkommission und nicht eine Plagiatssoftware.

Denn zur Beurteilung wissenschaftlichen Fehlverhaltens gehört die Würdigung von sehr viel mehr Umständen als nur von diversen Fundstellen, wo irgend ein Satz vielleicht ähnlich schon woanders so stand und die Quelle nicht ausreichend gewürdigt wurde.

Dazu gehören zunächst auch profunde Kenntnisse des Fachgebiets, in dem die Arbeit entstanden war. Dazu gehört auch, dass man den Literaturkanon, auf dessen Boden und Grundlage eine wissenschaftliche Arbeit entstanden ist, überhaupt kennt und auch weiß, welche Ideen welche Rolle spielen, wie exklusiv sie sind und wie sehr sie ins fachspezifische "Allgemeinwissen" eingesickert sind. Erst so kann man beurteilen, ob und wenn ja, in welchem Umfang, hier tatsächlich geistiger Diebstahl stattgefunden hat oder nicht.

Wenn die Dissertation erkennen lässt, dass hier eigenständige Ideen synthetisiert worden sind, kann es unter Umständen auch verzeihbar sein, wenn die dahin führenden Gedanken nicht alle sauber zitiert worden sind. Dann ist das zwar keine summa cum laude, aber immer noch eine eigenständige Erarbeitung, die die Kriterien einer Doktorarbeit erfüllen kann.

Ich will damit die Dame hier nicht inhaltlich verteidigen: Ich kenne diese Person nicht, ich kenne ihre Dissertation nicht und ich kenne die Entstehung ihrer Arbeit nicht.

Es könnte sein, dass noch viel mehr abgeschrieben wurde, als bislang festgestellt und es könnte genauso gut sein, dass die Vorwürfe alles Marginalien betreffen, die den wissenschaftlichen Wert der Arbeit nicht relevant beeinträchtigen.

Worauf ich hinaus will: Die Bewertung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens obliegt nicht ohne Grund einem hochschuleigenen Gremium. Meinetwegen kann man auch ein ähnlich qualifiziertes Gremium einer anderen Hochschule daher nehmen, um jedwedem Verdacht der Voreingenommenheit bereits im Ansatz entgegenzuwirken.

Aber es braucht in jedem Falle Leute, die absolute Experten auf dem Gebiet sind - nicht auf dem Gebiet der Plagiatssuche, sondern auf dem Themengebiet der jeweils betreffenden Arbeit.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.06.2024 16:04).

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