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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Geistiges Eigentum und Unwissenheit

Emrymer schrieb am 03.06.2024 15:05:

Aber daraus folgt ja nicht, dass ich den Wortlaut abschreiben darf.

Aber wie einmalig ist eine Wortfolge in der deutschen Sprache?
D.h. wie wahrscheinlich ist es, daß es zu einer bestimmten Wortfolge unabhängig voneinander kommen kann?

Das hängt natürlich an der relativen Häufigkeit (bzw. eher: Seltenheit) der einzelnen Bestandteile. Ein Satz, der aus lauter häüfigen Bestandteilen zusammengesetzt ist, kann völlig unabhängig von einer Quelle sozusagen "neu" entstehen, weil es nicht unendlich viele Möglichkeiten gibt, Dinge zu formulieren. Das Gras ist grün, der Himmel blau... ver***, wen habe ich hier nun gerade wieder zitiert?

"Das Gras ist grün, der Himmel blau" - ein schlechteres Beispiel ist dir nicht eingefallen?

Und jetzt kommt das Wichtigste. Man sagt immer, Allgemeinwissen muss man nicht zitieren. Stimmt. Natürlich muss der Journalist, wenn er schreibt, der gegenwärtige Bundespräsident von Deutschland ist N.N., dann muss er nicht in Klammer eine Regierungswebseite angeben.

Allgemeinwissen bedarf keiner Autorenschaft,
ist aber ohnehin sowohl wissenschaftlich als auch journalistisch uninteressant.
Somit fällt Allgemeinwissen nicht unter den Begriff der "Verwertung" oder "Übernahme".
Es wird sich dadurch kein "geistiges Eigentum anderer angeeignet".

... das Fehlen eines eidetischen Gedächnis

Soll das jetzt ernsthaft ein Argument für Plagiate sein?
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Das gilt auch für ein schlechtes Gedächtnis.

Eser hat geschrieben, ein Plagiat ist die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft.
...
Und da heißt es einfach: jede ungekennzeichnete Übernahme ohne Quellenangabe.

P.S.:
Wenn man in einer wissenschaftlichen Arbeit aus Wikipedia zitiert,
kann man froh sein wenn sie nicht allein schon deswegen abgelehnt wird.
Wikipedia ist kein "Allgemeinwissen", nur ein "Autoren-Konglomerat".

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.06.2024 15:39).

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