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  • Sentinel

mehr als 1000 Beiträge seit 08.05.2023

Genehmige Nebentätigkeit?

"Nein, dabei handelt es sich keineswegs um eine Tätigkeit im Rahmen der Forschung, der Lehre oder der akademischen Selbstverwaltung, sondern um Engagement außerhalb ihres Hauptberufs. Es ist daher nicht Sache ihres Arbeitgebers zu beurteilen, ob diese nichtwissenschaftliche Tätigkeit Ulrike Guérots wissenschaftlichen Anforderungen genügen würde."

Wenn es sich um eine "Tätigkeit außerhalb ihres Hauptberufs" gehandelt hat, dann muss diese beim Arbeitgeber als Nebentätigkeit beantragt und genehmigt worden sein. Vor allem, wenn viel Zeit drauf geht und man damit auch noch Geld verdient.
Daher geht es schon ihren Arbeitgeber etwas an, ob sie in ihrer Freizeit, Kinderbücher, Krimiromane oder "Wutbücher" verfasst hat. Zwar kann man da richtigerweise keine wissenschaftlichen Standards anlegen, aber zumindest wird der Arbeitgeber wissen wollen, ob das Schreiben dieser nichtakademischen Bücher zulasten ihrer Haupttätigkeit ging und ob es eine formelle Dienstherrengenehmigung gab.

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