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  • Carvin

658 Beiträge seit 11.10.2001

Re: Ein Verbotsverfahren ohne Beweise? Gibt es nicht in Deutschland !!!

Dampflokomotive schrieb am 11.01.2024 08:48:

Jetzt mal ganz im ernst: Über ein Parteiverbot nachzudenken, nur aufgrund der unbelegten Behauptung eines "Redaktionsnetzwerkes", ist Schwachsinn. Meines Wissens haben die Mitarbeiter von Correctiv keine Beweise und nur unzusammenhängende Teilzitate, die sie einigen Leuten zugeschrieben haben.

Ja,um ein Parteiverbot durchzusetzen, muss ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag. Das Gericht prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für das Verbot erfüllt sind. Entscheidet das Gericht im Sinne des Antrages, wird die Partei für verfassungswidrig erklärt, und ihre Aktivitäten werden verboten.

Da ist es vollkommen egal was einzelne Leute aus Redaktionsnetzwerken so meinen.

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