> Deswegen aber ist es in der BRD verboten, Bürgern die Staatsbürgerschaft zu entziehen!
Soweit ich weiß ist das nicht der Fall.
Es gibt dazu enge Grenzen, aber es ist durchaus vorgesehen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen bzw. zu verlieren. Es handelt sich aber um seltene Sonderfälle.