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  • warum_immer

837 Beiträge seit 16.01.2023

das Problem ist, das mit diesem Gesetzt alles in einen Topf geworfen wird

Jenal42 schrieb am 06.05.2024 14:46:

Du vergleichst jetzt nicht ernsthaft "Freelancer in der IT" mit einem "Selbständigen", der für eine gross aufgemachte Plattform als "Handlanger" für die niederen Arbeiten zuständig ist?

Wenn solche Zustände in der IT eintreten, dann brate ich Pommes auf Jahrmärkten (ja, braten, nicht fritieren!)

das Problem ist, das mit diesem Gesetzt alles in einen Topf geworfen wird

Damit Unternehmen den Verdacht der Scheinselbständigkeit umgehen,
werden schon heute viele "Freelancer in der IT" in "Schein-Arbeitsverträge" gedrückt,
ANÜ genannt.

Ich habe auch mal so ein "Schein-Arbeitsvertrag",
"Grundgehalt" war ca. 20%
und für jede Stunde,
die der Kunde zahlte gab es dann einen Bonus der ca. 80% des Gehaltes ausmachte.

d.h. nur wenn der Verleiher einen auch beim Kunden einsetzen konnte,
hatte man ein richtiges Gehalt,
wenn man mal keine Einsatz hatte, ist man mit 20% des Gehaltes abgefunden worden.

In welchem "normalem" Arbeitsverhältnis sind 80% des Gehaltes erfolgsabhängig?

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