Ansicht umschalten
Avatar von Teletrabi
  • Teletrabi

mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.2003

Adeckungslücke zwischen Antragstellung und Verfahreneröffnung

Ich hatte mal den Spa0ß mit so einer eigenverwaltungsinsolvenz bei einem Onlinehändler.

Meines Erachtens ein Unding, dass zwar der Antrag gestellt wurde, danach aber weiter regulä vorkasse-Bestellungen angenommen werden und dann der Cut zur neuaufgestellten Weiterführung erst mit Verfahrenseröffnung erfolgt, was je nahc Gericht durchau eine gewisse Zeit beanspruchen kann. Während dieser weiter munter Verträge eingangen werden, wohlwissend, diese nicht bedienen zu können.
reichlich zynisch der Hinweis, dass man doch einfach nochmal bestellen (und natürlich bezahlen) könne, um seine gewünschte (und bereit bezahlte) Ware zu eralten.

IMHO gehört hier entweder die weitere Geschäftsanbahnung ab Abgabe des Antrags bis zur Verfahenseröffnung untersagt oder hilfsweise im Falle der Fortführung der Stichtag auf das Antragdatum gelegt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten