Turas schrieb am 04.01.2025 20:28:
Insolvenzen sind insbesondere im Baugewerbe beliebt. Gewährleistungseinbehalte werden umverteilt, Bauherren sitzen auf ihren Ansprüchen.
Jeder, der/die sich mit dem Baugewerbe einlässt, ist gut beraten, daran vorher zu denken.
Kenne ich im Baugewerbe anders: Der Gewährleistungseinbehalt (oft 5% der Auftragssumme - wird nicht ausgezahlt) wird vom Häuslebauer zur Behebung von Gewährleistungen verwendet. Wenn keine Gewährleistungsansprüche entstehen, sind diese Gelder (i.d.R. nach 5 Jahren) an den Leistungserbringer bzw. dessen Rechtsnachfolger (z.B. Insolvenzverwalter) auszuzahlen.
Dieser Gewährleistungseinbehalt kann durch Bankbürgschaft abgelöst werden, dann gibts kein Geld für Leistungserbringer, der Häuslebauer kann Gewährleistungskosten aber von Bank holen.
Was viel schlimmer ist: Selbst bereits vom Pleitier bezahlte Rechnungen fließen in die Insolvenzmasse und das Geld kann der Insolvenzverwalter zurückholen.
Unterm Strich bedeutet ein Insolvenzverfahren das Abschütteln von Forderungen der Lieferanten, Beschäftigten während 1. der Insolvenzverwalter, dann 2. Vater Staat, danach Sozialkassen und dann erst Löhne und danach Lieferanten aus der Masse bezahlt werden. Irgendwo zwischen Punkt 1 und 2 ist meist das Geld alle. Wenns nichtmal fürn Insolvenzverwalter reicht wirds mangels Masse einfach so abgeschlossen...
Rainer