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  • Circular

mehr als 1000 Beiträge seit 23.10.2003

Zur falschen Zeit am falschen Ort.

Der gleiche Vorgang, der Ursache der jetzigen Situation ist, ist an
anderer Stelle mitnichten ein Verbrechen und auch nicht strafbewehrt.
So beträgt das so genannte Schutzalter im Staatsgebiet des Vatikan
gerade einmal 12 Jahre. 
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