Die Kommission hält an den Grundprinzipien der Rechtsordnung der Union fest und bekräftigt sie, nämlich dass:
Das EU-Recht Vorrang hat vor dem nationalen Recht, einschließlich der Verfassungsbestimmungen; Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, verbindlich.EU-Kommission
Das ist vielen Menschen bis heute nicht klar, wurde medial in seiner vollen Konsequenz kaum thematisiert und ist der Grund dafür, warum es in Deutschland nie eine Abstimmung oder ein Referendum gab.
Da die demokratieferne EU nach Vorgaben der #Korporatokratie (Herrschaft der Banken & Konzerne) konzipiert ist, bestimmt diese somit über alle Mitgliedstaaten und kann beseitigen, was nicht in ihr Geschäftsmodell passt, oder verankern, wovon sie profitiert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.10.2021 14:31).