Leider hat das unser BVerfG nicht erkannt. Einfaches Beispiel: Es ist unmöglich, einmal erlassene EU-Gesetze gegen den Willen der anderen Mitgliedsstaaten zu ändern oder wieder abzuschaffen. Selbst wenn 99% der deutschen Wähler und Parlamentarier das wollen. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus.