dem EU Recht einen Vorrang eingeräumt haben.
Im erwähnten BVerfG Urteil zu den EZB Anleihekäufen ging es genau darum, dass die EZB ihre Kompetenz überschritten hat, die ihr von den Verträgen eingeräumt wurde.
Bei NextGenerationEU geht es ebenso darum, dass die EU Kommission die ihr eingeräumten Rechte überschreiten will - diesmal, um die EU Staaten verschulden zu können, ohne dass sie von irgendjemandem wirksam zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
Natürlich ist dann ein Vorrang des EU Rechts - in der Auslegung der EU Kommission - der feuchte Traum der brüsseler Bürokraten und der Beratungsaffären-Ursula.
Und vom EuGH, der keinen Geschäftsverteilungsplan hat, sondern in dem Richter "nach ihrem Interesse" die Fälle an sich ziehen, ist kein gesetzlicher Richter zu erwarten.
Pany erzählt Märchen, wenn er behauptet das EU Recht hätte generell Vorrang.
Wenn er solche Geschichten verbreitet, kann man in Berlin wieder behaupten, die Polen würden alles Recht generell mit Füßen treten.
Im Gegensatz zu Spanien und vielen anderen EU Staaten und unseren Verbündeten steht Polen, genau wie Ungarn, nämlich gar nicht schlecht da, auch bei der Rechtsstaatlichkeit, selbst wenn die EU Kommission und Berlin uns glauben machen wollen, dass dies nicht so ist. Im Westen ist man nur sauer, dass man im Osten langsam die Nase davon voll hat, dass sich die Westoligarchen dort bedienen, wie sie wollen.
Den Bürgern stellt sich die Frage, ob ihnen heimische Korruption, oder internationale Korruption lieber ist. Aller Voraussicht ist heimische Korruption besser, weil erstens das Geld im Land bleibt - und weil zweitens Übertreibungen noch von der heimischen Justiz geahndet werden können. Letzteres ist aber bei internationaler Korruption so gut wie ausgeschlossen.