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  • Becmal

498 Beiträge seit 16.09.2021

Kein Bundesstaat -> keine Verfassung -> kein Verfassungsgericht

Die EU ist kein Bundesstaat, hat dem entsprechend keine Verfassung, ergo kein Verfassungsgericht, als das sich der EuGH aufspielt.
Eine Verfassung ist so ein Ding, dem die Bürger eines Staates mehrheitlich zustimmen müssen. (weiss aber anscheinend kein Deutscher, woher auch?).
Also die EU wollte gerne eine haben, aber die Volksabstimmungen in F, NL und Irland
(wurde gekauft und ist nun nicht mehr Armenhaus, sondern nach LUX das reichste Land der EU)
gingen für die EU-Bonzen verloren.
Das scherte den Sch--sshaufen von undemokratischen korrupten Politikern wenig und sie setzten das Teil mit dem Namen "Vertrag von Lissabon", diesmal natürlich ohne weitere Volksabstimmungen, wortgleich um.
Das ist es, was die von Menschenrechten und Demokratie halten. Unsere MSM bejubeln die.

Nochmal: Europa ist kein Bundesstaat, hat keine Verfassung und auch kein irgendwie legitimiertes Gericht, das über den Verfassungen der Mitgliedstaaten stehen könnte.

Die Verfassungsfeinde sind die Politiker der EU und anderswo.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.10.2021 20:09).

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