deHotz schrieb am 09.10.2021 11:28:
Die EU weiß ganz genau, dass das nicht groß rauskommen darf. Entsprechend bleibt nur Erpressung.
mfg
Rechtlich ist die Frage, ob die EU einfach die Verfassung der Mitgliedsstaaten außer Kraft setzen kann oder nicht durchaus wichtig und interessant, vor allem mit dem Hintergrund der gescheiterten EU-Verfassung und dem nachfolgenden Vertrag von Lissabon. Diese Frage wird aber nicht nur nicht beantwortet, sondern ganz offen vermieden - und sowas soll auch nicht beantwortet werden, also ist Erpressung die Folge. Darum werden auch die Armenhäuser Europas eingesammelt, damit hat man Mitgliedsstaaten mit vollem Stimmrecht, die am finanziellen Tropf der EU hängen und somit eine Veränderung des Stimmgewichts ermöglichen. Beitrittskandidaten mit entsprechendem Status sind neben dem Dauerkandidaten Türkei:
Albanien
Montenegro
Nordmazedonien
Serbien
Im Fall Polens, genauer der Visegradstaaten könnte das allerdings nach hinten losgehen. Die Grundmentalitöt bei den ehemaligen Ostblockstaaten ist eine andere - eher verzichtet man auf die EU als sich unterzuordnen, das hat man schon viel zu lange vorher gemacht. Und die Visegradstaaten haben früher schon zusammengehalten.
Dazu kommt noch Österreich. AT war schon immer eine Drehscheibe zwischen Westen und Osten, durch die russische Besatzung, und das abseits der ganzen Agentenfilme. Die EU-Ablehnung nimmt auch hierzulande immer weiter zu, insbesondere durch die komplett vermurkste Migrationspolitik der EU.