Russischer Hacker schrieb am 08.10.2021 15:28:
Das ist übrigens in Deutschland auch nicht anders. Auch in Deutschland gilt im Zweifel das Grundgesetz. Jeder Beschluss aus Brüssel wird vom Bundesverfassungsgericht auch auf seine Verträglichkeit mit dem Grundgesetz geprüft. EU ist schließlich eine Staatengemeinschaft und kein Superstaat.
Mhh. Wenn Unionsrecht mit dem GG kollidiert, gilt nicht das Primat des GG - das Unionsrecht hat Vorrang. In Art. 23 GG ist geregelt, wie eine solche mögliche Kollision aufgehoben wird. Trotzalledem ist auch in GG 23 Abs. 1 S. 2 klargestellt, dass bei bestehenden abgetretenem Hoheitsrecht Unionsrecht über dem GG steht - S. 3 regelt, wie das GG im betreffenden Fall anzupassen ist.