Es geht gar nicht um Polen.
Es geht um die Frage, kann ein Gericht in Luxemburg entscheiden, was die selbstständigen Nationalstaaten in der EU für Recht erkennen.
Und da gibt es eine klare Antwort.
Dieses Gericht in Luxemburg hat dafür keine letztinstanzliche Macht.
Sieht das deutsche Bundesverfassungsgericht ganz genau so.
Also jedenfalls vor der Marionette Habarth.