jungspund schrieb am 09.10.2021 12:25:
beispiele für diese regeln hast du zur hand?
Eines hatte ich bereits angeführt. Der Vertrag rund um den Euro (Maastricht Verträge) verbietet explizit die Staatsfinanzierung durch die EZB. Der EuGH erlaubte aber den Aufkauf von Wertpapiere durch die EZB. (Wäre der EuGH wirklich der Hüter der Verträge hätte er es verbieten müssen!) Ferner erteilt die EZB Staatsanleihen automatisch das Label „AAA“, so dass Staatsanleihen immer als Sicherheit für Kredite der Geschäftsbanken bei der EZB hinterlegt werden können. D.h. die EU, der EuGH und die EZB erlauben über den Umweg Geschäftsbank die illegale Staatsfinanzierung. Illegal ist es deshalb, weil die Maastricht-Verträge das explizit ausschlossen.
D.h. die EU hat den Maastrichtvertrag nicht nur temporär gebrochen sondern dauerhaft und hat die Souveränität der Mitgliedsstaaten schwer geschadet, weil über die beteiligten Staatsbanken enorme Haftungsrisiken ohne irgend eine rechtliche Basis den Mitgliedsstaaten aufgebürdet wurden.
Das BVerfG hat in seinem ultra vires Urteil das nun ganz offiziell bestätigt. Es ist also keine Verschwörungstheorie, dass die EU in höchst krimineller Art und Weise die Souveränität der Mitgliedsstaaten mit Füßen tritt.