Wolfgang Schira schrieb am 09.10.2021 09:28:
Jedes Land kann selbst entscheiden, wie es leben möchte. Es kann aber nicht einer Gemeinschaft beitreten und damit deren Regeln anerkennen, aber sich später nur die Rosinen herauspicken. Und es kann nicht Subventionen (hier auch den Regeln der Gemeinschaft entsprechend) einstreichen, wie das Polen in überreichem Mass macht.
Die EU darf sich nicht in die nationale Verfassung eines Mitglieds einmischen. Wenn die EU-Verfassung, so es eine solche gibt, über die Verfassung oder ein Grundgesetz eines Mitgliedstaats steht, dann soll sie das auch so kommunizieren, daß jedes EU-Mitglied darüber bescheid weis, aber so geht es einfach nicht. Auch eine EU darf sich nicht über nationale Gesetze stellen. Das ist ein absolutes no go! Polen hat Recht, wenn es aus solchen Gründen die EU verlassen will.
Vergleichbar mit der Quotenregelung bei der Migrantenaufnahme. Die Souveränität ist da nicht mehr gegeben. Von der Erpresseung der Banken bei verschuldeten EU Mitgliedern ganz zu Schweigen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.10.2021 22:05).