Ansicht umschalten
Avatar von Tarski (1)
  • Tarski (1)

117 Beiträge seit 21.02.2020

Die weltliche Gerichtsbarkeit darf Kinder schützen

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 27.02.2020 18:17:

Das Richten über solche Dinge steht mir als einfachem Mensch einfach nicht zu.
Das ist eine Angelegenheit von Gott beim jüngsten Gericht.

Das ist richtig, und das ist auch das, was die Bibelgeschichte hier sagt: Gesteinigt werden darf nicht, denn nur Gott entscheidet über Leben und Tod.

Die weltliche Gerichtsbarkeit darf aber unsere Kinder vor dem späteren jüngsten Gericht schützen, also davor schützen, daß sie in Sünde verfallen. Die weltliche Gerichtsbarkeit darf also Homophile mit einer Gefängnisstrafe belegen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten