Die Praxis zeigt daß 90% der Verheiraten auch Kinder haben. Und dafür sind auch Erbschafts- und Pensionsreglen angepasst.
Schwule und Leben haben prinzipiell keine Kinder, Kinder aus früheren heterosexuellen Beziehungen werden im Pensions-, Erbschafts- und Rentenwaisenrecht völlig gleich behandelt.
Ein 2-jähriges Kind das von seinem Vater für eine Verpartnerung verlassen wurde ist auch als Halbwaise versorgt wenn der Vater 10 Jahre später an AIDS z.B. verstirbt.
Kein Kind wird vergessen.