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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Erbschafts- und Pensionsrecht, Egoisten, Raffzähne!

Die Praxis zeigt daß 90% der Verheiraten auch Kinder haben. Und dafür sind auch Erbschafts- und Pensionsreglen angepasst.

Schwule und Leben haben prinzipiell keine Kinder, Kinder aus früheren heterosexuellen Beziehungen werden im Pensions-, Erbschafts- und Rentenwaisenrecht völlig gleich behandelt.

Ein 2-jähriges Kind das von seinem Vater für eine Verpartnerung verlassen wurde ist auch als Halbwaise versorgt wenn der Vater 10 Jahre später an AIDS z.B. verstirbt.

Kein Kind wird vergessen.

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