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  • DrM

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Es sei denn, der andere Staat möchte in der EU bleiben

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12012P/TXT

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Artikel 21
Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.02.2020 14:05).

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