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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Haben doch alle Rechte, seit Abschaffung des StGB §175 gibt es kein Gesetz

oder Verordnung bei denen sexuelle Verhaltnsweisen eine Rolle spielen.

Auch Lesben und Schwule dürfen KFZ-führen, Grundstücke kaufen, studieren, Richter werden, aktives und passives Wahlrecht und auch schon seit 1.1.1900 BGB zivil heiraten.

Kein Standesbeamter fragt bei der Aufgebotstellung nach der Sexualtät, der beurkundet wenn EIN Mann und EINE Frau vor ihm die Ehe schliessen. Egal ob und wie verteilt heterosexuell, lesbisch oder schwul.

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