DasWort schrieb am 26.02.2020 15:18:
Man kann einen arzt auch dazu verpflichten, solch eine Vollmacht ernstzunehmen.
Du kannst mich als Arzt nicht verpflichten, einen Patienten anzunehmen.
Da Homos derzeit offiziell nicht als krank gelten, brauchen sie auch keinen Arzt.